Erklärung zur Barrierefreiheit
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der NISBAU Anlagentechnik GmbH (www.nisbau.de).
2. Rechtlicher Rahmen
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das den European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) in deutsches Recht umsetzt. Als Unternehmensauftritt im Business-to-Business-Umfeld fällt diese Website nach derzeitigem Stand überwiegend nicht in den Anwendungsbereich des BFSG. Wir verpflichten uns dennoch freiwillig zur digitalen Barrierefreiheit und orientieren uns an den Anforderungen der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA, sowie der EN 301 549.
3. Maßnahmen
- Semantische Seitenstruktur mit Hauptnavigation, Inhaltsbereichen und Sprungmarke ("Zum Inhalt springen")
- Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur mit sichtbarem Fokusindikator
- Alternativtexte für informative Bilder; dekorative Medien sind für assistive Technologien ausgeblendet
- Ausreichende Farbkontraste der Texte auf dunklem und hellem Grund
- Reduzierte Bewegung: Animationen werden bei aktivierter Systemeinstellung "Bewegung reduzieren" abgeschaltet
- Selbst gehostete Schriften und Skripte, keine Abhängigkeit von Drittanbietern
4. Bekannte Einschränkungen
- Stumme, rein dekorative Videosequenzen (Drohnenaufnahmen, Renderings) haben keine Untertitel; sie enthalten keine Informationen, die nicht auch im Text stehen, und sind als dekorativ gekennzeichnet
- Herunterladbare PDF-Dokumente sind noch nicht vollständig barrierefrei aufbereitet
- Die deutsche Fassung einzelner Unterseiten ist in Vorbereitung
5. Feedback und Kontakt
Ihnen sind Barrieren auf dieser Website aufgefallen? Schreiben Sie uns an info@nisbau.de oder rufen Sie uns an unter +49 6359 94 77 390. Wir nehmen jede Rückmeldung ernst und bessern nach.
6. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 3. Juli 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt.
Stand: Juli 2026
