Erklärung zur Barrierefreiheit

1. Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der NISBAU Anlagentechnik GmbH (www.nisbau.de).

2. Rechtlicher Rahmen

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das den European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) in deutsches Recht umsetzt. Als Unternehmensauftritt im Business-to-Business-Umfeld fällt diese Website nach derzeitigem Stand überwiegend nicht in den Anwendungsbereich des BFSG. Wir verpflichten uns dennoch freiwillig zur digitalen Barrierefreiheit und orientieren uns an den Anforderungen der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA, sowie der EN 301 549.

3. Maßnahmen

4. Bekannte Einschränkungen

5. Feedback und Kontakt

Ihnen sind Barrieren auf dieser Website aufgefallen? Schreiben Sie uns an info@nisbau.de oder rufen Sie uns an unter +49 6359 94 77 390. Wir nehmen jede Rückmeldung ernst und bessern nach.

6. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 3. Juli 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt.

Stand: Juli 2026